Infos zum Energieausweis bzw. ENEV 2009




Inhaltsverzeichnis: Energieausweis, nach ENEV 2009

- Definition Energieausweis
- Wann benötige ich einen Energieausweis?
- Welche Daten benötigt ein Energieausweis?
- Energieverbrauch -ENEV 2009
- Energiebedarf - ENEV 2009
- Gültigkeitsdauer vom Energieausweis
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen
- Maßnahmen um den Energieausweis zu verbessern?



Definition Energieausweis:


Dieser Energieausweis bzw. ENEV 2009 ist ein Dokument, das Energieeffizienz von Immobilien energetisch bewertet.


Wo sind Bestimmungen zum Energieausweis, gemäß ENEV 2009 zu finden?


Verordnung zum Energieausweis, sowie der ENEV 2009 ist in diese (ENEV 2007) Energieeinsparverordnung 2007 enthalten. Des weiteren sind sämtliche Erklärungen zum Energieausweis entsprechend in dieser ENEV 2007 enthalten. Diverse Richtlinien, Ausstellung, Verwendung, Grundsätze, sowie Grundlagen vom Energieausweis werden in Deutschland somit in dieser Energieeinsparverordnung (ENEV 2009) geregelt. Damit wird dieser Energieausweis für Bestandsgebäude, sofern Sie neu vermieten bzw. verkaufen zur Pflicht.


Ab dem 01.07.2008

Bei allen Wohngebäude, welche vor 1965 errichtet wurden, bei Verkauf oder Neuvermietung.

Ab dem 01.01.2009

Das gleiche gilt bei allen Neubau-Wohngebäude, Verkauf oder einer Neuvermietung.

Ab dem 01.07.2009

Bei allen Nicht-Wohngebäude, gewerbliche Immobilien.

Generell bleibt es freigestellt, ob dieser Energieausweis bedarfs- sowohl verbrauchsorientiert ausgestellt wird; lediglich für kleine Wohngebäude (< 4 WE), welche vor dem 01.11.1977 (1. Wärmeschutzverordnung) gebaut wurden, wird ein bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben. Hintergrund vom Energieausweis ist, wie gut auch immer Immobilien energetisch gedämmt sind, irgendwo gibt es unterschiedliche Energieverluste (Kältebrücke) zu finden. In Sachen Energieausweis beraten wir Sie gerne, um mehr oder weniger starke energetische Verluste an Immobilien zu entdecken, und nach aufsteigenden Prioritätsstufen zu klassifizieren und um den Energieausweis zu verbessern.
Um einen besseren Energieausweis zu bekommen, stellt Hahn Immobilien Ihnen gerne Renovierungsangebote mit Preisangabe zur Verfügung.


EnergieausweisEnergieausweis






























Wann brauche ich einen Energieausweis?


1.Bauherren sorgen dafür, beim Neubau von Immobilien (Gebäudes), dass ein Energieausweis gem. ENEV 2009 für das betreffende Gebäude -Immobilien- erstellt wird.
2.Wenn an Immobilien bauliche Veränderungen an energetisch wichtigen Bauteilen eines Hauses (Außenwände, Fenster, Haustür u.a.) vorgenommen werden, muss ein Energieausweis neu ausgestellt werden.
3.Wenn sich Wohnraum einer Immobilie / Gebäudes wegen Baumaßnahmen um 50% und mehr erweitert.
4.Beim Verkauf von Immobilien bzw. einer Eigentumswohnung müssen Eigentümer einen Energieausweis vorlegen können.
5.Beim Vermieten von Wohnraum/Immobilien müssen Vermieter auf Verlagen einen Energieausweis -ENEV 2009 vorlegen können.

Auf welche Daten stützt sich ein Energieausweis?


Eine Bedarfserfassung entsprechend dieser Energieeffizienz kann auf Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs oder des ermittelndem Energiebedarfs berechnet werden.


Energieverbrauch:


Bei Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ist ein Energieverbrauchskennwert (witterungsbereinigte Energieverbrauch) zu ermitteln.
Dies geschieht entweder auf Zugrundelegung von Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten, für das gesamte Gebäude, sowie anderer Verbrauchsdaten, wie beispielsweise Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen. Des weiteren ist auch eine Kombination dieser beiden Verfahren für den Energieausweis nach ENEV 2009 zulässig.
Diese Daten können vom Eigentümer für betreffende Immobilien für den Energieausweis bereitgestellt werden.
Das Verfahren zum Erstellen eines Energieausweises kann und darf nur für bereits bestehende Immobilien angewandt werden und ist eine kostengünstigere Variante.


Energiebedarf:


Bei Erstellung eines Energieausweises auf Grundlage des erfassten Energiebedarfes werden benötigte Kerngrößen des betreffenden Gebäudes respektive Immobilien in eine Berechnungsformel gegeben und auf Basis dieser Daten per Energiebedarf zwecks Energieausweis berechnet. Benötigte Kenndaten, respektive Parameter zwecks einer ENEV 2009 Berechnung, sind u.a. zum einen die m³ umbauter Raum Berechnung sowie diverser energetischen Kennwerte verschiedener Bauteile (z.B. Fenster).
Dieses Verfahren zum Erstellen des Energieausweises kann und darf, sowohl für bereits bestehende als auch für neu gebaute Immobilien - Gebäude angewandt werden.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?


Ein Energieausweis, egal auf welcher Basis er erstellt wurde, hat eine generelle Gültigkeit von 10 Jahren, danach muß ein Energieausweis erneuert werden.


Kann ich mich zwischen den Varianten vom Energieausweis frei entscheiden,

Bis zum 01.Oktober 2008 konnte jeder frei entscheiden, ob ein Energieausweis nach Energiebedarf oder Energieverbrauch erfolgen soll. Ausschlaggebend für den Energieausweis ist nur, ob es sich um ein bereits bestehendes Gebäude -Immobilien-oder ein neugebautes Gebäude handelt.
Ab dem 01.Oktober 2008 muss der Energieausweis für bebaute Grundstücke - Immobilien, die verkauft werden und vermietete Objekte auf Grundlage des erfassten Energiebedarfs erfolgen, wenn sie weniger als 5 Wohnungen haben sowier der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde.
Ausnahmen zu dieser Regelung vom Energieausweis bilden Immobilien bzw. Gebäude die schon bei der Baufertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprachen.


Wer darf Energieausweise nach der ENEV 2009 ausstellen?


Eine Auflistung aller Personen die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind finden Sie in der EnEv 2007 §21.


Was kann ich tun um meinen Energieausweis zu verbessern?


Wenn Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz an Immobilien möglich sind, hat der Aussteller einen Modernisierungsempfehlung im Energieausweis auszustellen. Diese Modernisierungsempfehlung beinhaltet fachliche Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz an gebrauchten Immobilien.


Gerne steht Hahn-Immobilien und unser Partner Tups Planungsbüro in Sachen Energieausweis Ihnen zur Verfügung um kostengünstige Lösungen zur ökologischen und ökonomischen Verbesserung Ihres Hauses, respektive Ihrer Immobilien zu finden, nach Prioritäten zu sondieren, sowie Sie mit Angeboten von fachmännischen Firmen zu versorgen!


Fazit: In erster Linie vom Energieausweis geht es oft um eine nachträgliche Dämmung der gebrauchten Immobilien, um fehlende Dämmung die bei Altobjekten nachzurüsten. Dies wirkt sich natürlich sofort positiv auf den Energieausweis gem. der ENEV 2009 aus. Bei Immobilien nach 1980 bedarf es nahezu immer einer Zusatzdämmung um die techn. Regeln gem. ENEV 2009 von heute einzuhalten. Hat das Dach keine bzw. geringe Dämmung erhalten - Kaltdach - sollte nach Möglichkeit auf die Zwischensparrendämmung zugunsten einer Speicherbodendämmung verzichtet werden um die ENEV 2009 einzuhalten. Eine Dach-Nachdämmung bzw. besser eine Speicherdecken-Nachdämmung selbst reicht leider immer noch nicht, weil noch eine Dampfsperre (Luftdichtigkeitssperre) eingebaut werden muß, hierbei ist die Blower-Door - Luftdichtheitsmessungen für Wohngebäuden von größter Wichtigkeit, leider wird dies von Handwerkern leider wenig beachtet.



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